Viele Unternehmen setzen auf externes Fachpersonal, um Auftragsspitzen zu bewältigen und externes Know-how einzukaufen. Dies schafft oft eine Win-Win-Situation. Doch das Damoklesschwert der Scheinselbständigkeit birgt oftmals schwer kalkulierbare Risiken für beide Seiten. Aber wie können Freelancer und Auftraggeber aktiv Scheinselbständigkeit vermeiden? Welche Kriterien und Indizien sind relevant? Wir zeigen dir die wichtigsten Fakten, geben dir Best Practices und Tipps an die Hand, um Scheinselbständigkeit vermeiden zu können.

Was ist Scheinselbständigkeit?
Mehr als ein Drittel der Selbstständigen in Deutschland erwägen aufgrund der Rechtsunsicherheit wie z. B. Scheinselbständigkeit ins Ausland zu ziehen [1]. Auch Zahlen von IDG-Research aus 2021 bestätigen diese Einschätzung: 57 % der befragten IT-Freelancer gaben den Aspekt rechtliche Vorschriften, Regelungen und Rechtsunsicherheit (wie bspw. Scheinselbständigkeit) als größte Herausforderung bei Beauftragungen an. Aber was genau versteht man eigentlich unter Scheinselbständigkeit?
Selbständige arbeiten meist auf Basis von Dienst- oder Werkverträgen. In diesen Konstruktionen werden üblicherweise keine Sozialversicherungsbeiträge, sondern Umsatzsteuer gezahlt. Wichtig ist, dass die Leistungen selbständig erbracht werden. Wenn sich jedoch im Projektverlauf herausstellt, dass es sich um eine abhängige Beschäftigung handelt, bei der nur zwei Parteien beteiligt sind, spricht man von „Scheinselbständigkeit“.
Wann besteht die Gefahr einer Scheinselbständigkeit?
Bei der Frage nach der „Gefahr einer Scheinselbständigkeit“ geht es darum, ob Dienstleistungen oder Werkleistungen selbständig erbracht werden oder ob sie wie eine Arbeitnehmertätigkeit aussehen. Die Gefahr einer Scheinselbständigkeit, ist stets im Einzelfall an einer Gesamtschau von Kriterien zu beurteilen. Diese müssen bezogen auf die jeweilige Leistung überwiegend erfüllt sein, um die Gefahr einer Scheinselbständigkeit vermeiden zu können. Hierbei sind insbesondere die nachfolgenden Fragestellungen mitentscheidend:
- Wird die Leistung auf Basis einer vertraglich vereinbarten, abgegrenzten und eigenständigen Leistungsbeschreibung erbracht und unterliegt keinen schleichenden Änderungen?
- Kann die Leistung weisungsfrei erbracht werden?
- Ist der externe Projektmitarbeiter nicht in die Arbeitsorganisation des Kunden integriert?
Merke
Bei der Bewertung der Gefahr einer Scheinselbständigkeit ist jedoch nicht nur auf die vertragliche Grundlage zu achten, sondern auch auf die tatsächliche Durchführung des Projektes. Entspricht diese nicht den Anforderungen eines selbständigen Dienst- oder Werkvertrages, kann die Gefahr einer Scheinselbständigkeit vorliegen.
Was ist eine verdeckte Arbeitnehmerüberlassung?
Sollte ein Personaldienstleister zwischen Auftraggeber und „Scheinselbständigem“ stehen, handelt es sich um eine sog. „verdeckte oder unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung“. Diese Differenzierung erfolgt nicht anhand eines festen Kriterienkatalogs, sondern muss ebenfalls im Einzelfall durch die Gewichtung von individuellen Kriterien bzw. Indizien im Rahmen einer Gesamtschau ermittelt werden. Das bedeutet: Es gibt nicht den selbständigen oder abhängig beschäftigten Freelancer. Der Status muss immer projekt- und einzelfallbezogen und genau genommen kontinuierlich ermittelt werden.
Hierbei reicht nicht nur ein einfacher Blick in die Verträge. Vielmehr entscheidet die tatsächliche Durchführung des Projekts darüber, ob ein Projekt selbständig oder in abhängiger Beschäftigung und damit ggf. in Scheinselbständigkeit erbracht wird.
Sozialrechtlicher Hintergrund der Scheinselbständigkeit
Für Selbständige werden üblicherweise keine Sozialabgaben abgeführt. Altersvorsorge, eine besondere Vorsorge im Krankheitsfall, der Umgang mit projektfreien Zeiten – all dies sind Themen, um die du dich als Freelancer und entsprechend als selbständiger Unternehmer eigenständig kümmern und die du vor allem kalkulatorisch bei der Honorarfindung mitdenken musst.
Gerade das Thema des „sozialversicherungsrechtlichen Missbrauchspotenzials“ durch die Vergabe von selbständigen Leistungen durch Auftraggeber in den Niedriglohnsektoren befeuert hier die politische Diskussion um die Schutzbedürftigkeit von Freelancern.
Die bekanntesten Fälle ranken sich um Themen wie Fahrdienstleistungen, Paketdienste oder auch die Vergabe von Kleinstgewerken. Am Ende schaden diese Gewerks- und Dienstleistungsformen nicht nur den betroffenen Personen, die in diesen Branchen tätig sind. Diese Themen haben auch negative Reputationsauswirkungen auf hochqualifizierte Branchen, in denen Selbständige als qualifizierte und eigenmotivierte Unternehmer aktiv sind.
Arbeitsrechtlicher Hintergrund der Scheinselbständigkeit
Neben der rechtlichen Diskussion zum sozialrechtlichen Hintergrund gilt es daher auch die arbeitsrechtliche Diskussion im Auge zu behalten. Denn stellt sich eine Tätigkeit als abhängiges Beschäftigungsverhältnis dar, stehen dem Arbeitnehmer auch entsprechende Arbeitnehmerrechte (wie z. B. Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaubstage, ein eventueller Dienstwagenanspruch etc.) zu. Auch hier differenziert die Rechtsprechung nicht zwischen womöglich „schlechter gestelltem Freelancer in kritischen Sektoren“ und einem „gut mandatiertem IT-Freelancer“, der spezialisierte Leistungen zu einem hohen Tagessatz anbieten kann.
Statusfeststellungsverfahren: Klarheit über Selbstständigkeit oder Beschäftigung
Da wie oben beschrieben das Thema eine sozialversicherungsrechtliche und eine arbeitsrechtliche Dimension hat, kann es auch auf unterschiedlichem Wege zu einer Klärung des sozialversicherungsrechtlichen Status kommen:
- Es stehen also arbeitsrechtliche Klagewege offen, wenn Freelancer ihre Selbständigkeit selbst in Zweifel ziehen. Dies ist natürlich insbesondere in den oben beschriebenen Fällen, in denen eine Missbrauchsvermutung seitens des „unfreiwilligen Freelancers“ vorliegt, ein Weg.
- Sozialversicherungsrechtlich prüft die Deutsche Rentenversicherung (DRV) im sogenannten Statusfeststellungsverfahren, ob eine selbstständige Tätigkeit oder eine abhängige Beschäftigung vorliegt. Die Bewertung erfolgt anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls sowie verschiedener Kriterien und Indizien. Das Verfahren steht den Beteiligten freiwillig zur Verfügung und kann unter bestimmten Voraussetzungen bereits vor Projektbeginn durchgeführt werden.
Kritik am Statusfeststellungsverfahren
Allerdings steht das Statusfeststellungsverfahren auch bereits seit langer Zeit in der Kritik. Besonders Verfahrensunzulänglichkeiten in den Strukturen des Verfahrens werden regelmäßig kritisiert:
Zu lange Prüfungsdauer
Die Prüfungsdauer beträgt oft mehrere Monate, was mit dem schnelllebigen Projektgeschäft von Freelancern nur schwer vereinbar ist. Laut der Deutschen Rentenversicherung dauert ein Statusfeststellungsverfahren im Durchschnitt rund drei Monate [2]. Sollte ein Verfahren aber erst nach mehreren Wochen oder Monaten beendet werden, kann dies neben Nachzahlungen auch einen direkten Projektabbruch zur Folge haben und grundsätzlich das weitere Geschäft des Freelancers gefährden.
Gesamtschau statt klarer Prüfungskriterien
Das Statusfeststellungsverfahren wird durch eine individuelle Gesamtschau von Kriterien und Indizien bewertet. Regelmäßig berichten Marktteilnehmer davon, dass Verfahren nicht in ihrem Sinne entschieden werden. Dass die Abgrenzung in der Praxis häufig nicht eindeutig ist, zeigen auch aktuelle Zahlen: Im Jahr 2024 wurden laut Daten der Deutschen Rentenversicherung rund 23.000 Statusfeststellungsverfahren abgeschlossen. In etwa 56,6 % der Fälle wurde eine selbstständige Tätigkeit festgestellt, während die übrigen Verfahren zu einer Einordnung als abhängige Beschäftigung führten [3]. Gegen entsprechende Entscheidungen kann gegebenenfalls ein Widerspruchsverfahren eingeleitet werden, was wiederum zu längeren Verfahrensdauern und zusätzlichen Kosten für die Beteiligten führen kann.
Keine Zukunftsgültigkeit
Auch handelt es sich beim ermittelten Status um den Status Quo einer Selbständigkeit oder Arbeitnehmertätigkeit. Das bedeutet, dass strenggenommen, ein Verfahren keine Zukunftsgültigkeit hat, sobald sich Projektparameter ändern.
Geplante Reform: Statusfeststellungsverfahren 2026
Die Kritik am Statusfeststellungsverfahren hält weiterhin an. Insbesondere die fehlende Rechtssicherheit und die Abhängigkeit von einer Einzelfallbewertung sorgen bei Freelancern und Auftraggebern weiterhin für Unsicherheit.
Mit dem 2026 vorgestellten Referentenentwurf zur „Neuen Selbstständigkeit“ werden deshalb erneut weitreichende Änderungen diskutiert. Ziel ist es, die Abgrenzung zwischen selbstständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung transparenter zu gestalten und die bisherige Gesamtschau durch Positivkriterien zu ergänzen. Die vorgeschlagenen Änderungen sind jedoch noch nicht geltendes Recht. Für die Beurteilung von Auftragsverhältnissen gelten weiterhin die bestehenden Regelungen und die Bewertung im Einzelfall. Mehr dazu im Beitrag zum Statusfeststellungsverfahren 2026.
Warum gibt es keine eindeutigen Kriterien zur Abgrenzung von Scheinselbständigkeit?
Auch wenn es keine abschließende Checkliste oder einzelne Positivkriterien gibt und die im Referentenentwurf zum Statusfeststellungsverfahren 2026 diskutierten Änderungen bislang nicht geltendes Recht sind,, haben sich verschiedene Kriterien der Scheinselbstständigkeit und Indizien herausgebildet, die regelmäßig in die Bewertung von Auftragsverhältnissen einfließen.
Dennoch bleibt die Abgrenzung zwischen Selbständigkeit und abhängiger Beschäftigung immer eine Einzelfallentscheidung. Nicht einzelne Kriterien, sondern deren Gewichtung und das Zusammenspiel im konkreten Projekt sind ausschlaggebend. Deshalb können Auftraggeber und Freelancer das Risiko nicht durch einzelne Maßnahmen oder Vertragsklauseln ausschließen, sondern müssen die Zusammenarbeit insgesamt regelkonform gestalten. Daher sind inzwischen viele Kundenunternehmen dazu übergangen mit Compliance-Maßnahmen und entsprechenden Vorgaben in ihren Häusern für Klarheit bei der Projektabgrenzung zu sorgen. Sie setzen dementsprechend auf interne Alternativen zum Statusfeststellungsverfahren.
Diese fehlende Rechtssicherheit sorgt dafür, dass Freelancer schwerer an Aufträge gelangen. Viele potenzielle Auftraggeber scheuen das Risiko späterer Nachzahlungen und rechtlicher Konsequenzen. Gleichzeitig verlieren die Unternehmen die Innovationskraft, die die Expertise externer Fachleute mit sich bringt.
Beispiel für Scheinselbständigkeit: Softwareentwickler nach Scrum
Wie schwierig die Abgrenzung einer selbständigen Tätigkeit von einer Arbeitnehmertätigkeit im Einzelfall sein kann, zeigen insb. jüngere Fälle, wie ein kürzlich vor dem LSG Baden-Württemberg (2021) als selbständig bewerteter Fall im agilen Projekt-Kontext:
Während die Deutsche Rentenversicherung einen Softwareentwickler, der nach der sog. „Scrum-Methode“ Entwicklungsaufgaben übernommen hatte, als Arbeitnehmer klassifizierte und erstinstanzlich das Sozialgericht in Karlsruhe dieser Argumentation folgte, entschied das Landessozialgericht Baden-Württemberg in der Revision eine selbständige Tätigkeit.
Hierbei wurde in der Begründung deutlich auf folgende Aspekte abgestellt:
- Die Arbeitspakete, die im Rahmen der Sprints vom Auftragnehmer übernommen wurden, hatten den Charakter von Einzelaufträgen (und nicht von Weisungen).
- Aus der Projektmethodik ließ sich keine Integration in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers ableiten.
- Entsprechend der Scrum-Methode haben keine Weisungen stattgefunden.
- Das besondere Wissen des Auftragnehmers hat zu einer Alleinstellung im Projekt geführt. Der Auftragnehmer hat sich weisungsfrei insb. die Arbeitspakete eigenständig zugeteilt, die diesem Wissen entsprachen.
- Die Dokumentation seiner Arbeitsergebnisse wurde separat vorgenommen / kenntlich gemacht.
- Ebenfalls wurden das vergleichsweise hohe Honorar und sein unternehmerisches Risiko positiv gewichtet.
Scheinselbständigkeit vermeiden: Darauf solltest du als Freelancer achten
Aufgrund der potenziellen Probleme beim Thema Scheinselbständigkeit ist es im Interesse aller Parteien, eine Scheinselbständigkeit oder verdeckte Arbeitnehmerüberlassung zu vermeiden. Du als Auftragnehmer hast hierbei zwei Ansatzpunkte: Zum einen solltest du selbst als Unternehmer auftreten und zum anderen die Zusammenarbeit mit Auftraggebern passend gestalten.

Der Auftritt als Unternehmer am Markt
Als Freelancer solltest du unabhängig von der konkreten Ausgestaltung des jeweiligen Projekts die anerkannten Statusmerkmale eines Selbständigen weitgehend erfüllen. Was heißt das konkret und in Bezug auf das Thema Scheinselbständigkeit vermeiden?
- Als Freelancer zeichnest du dich dadurch aus, dass du über einen längeren Zeitraum für weitere Auftraggeber tätig wirst. Zumindest solltest du dir von deinem Auftraggeber die Freiheit hierzu gewähren lassen. In der Praxis ist hierbei oftmals ein Zeitraum von 12 bis 24 Monaten gemeint.
- Es ist dabei hilfreich, wenn dein Marktauftritt auch werblich zur Geltung kommt: Dieser Auftritt bildet sich beispielsweise durch eine entsprechende Homepage oder andere Formen des werbenden Auftritts ab.
- Ein eigenes Corporate Design im kleinen Maßstab hilft ebenfalls dabei, als selbständiger Dienstleister wahrgenommen zu werden. Dazu gehören auch ein eigenes Logo und eine passende farbliche Gestaltung. Diese verwendest du im Idealfall auch auf deinen Rechnungsdokumenten.

Die Praxis der Zusammenarbeit bei einem Projekt
Entscheidend ist auch, wie das konkrete Projekt durchgeführt wird. Aus diesem Grund sollten du und dein Auftraggeber darauf achten, die Zusammenarbeit entsprechend zu gestalten. Denn es gilt weiterhin: Dein Status als Freelancer wird immer vor einer konkreten Beauftragung geprüft und wie du diese mit deinem Kunden umsetzt.
1. Weisungsfreie Leistungserbringung
Es ist ein wesentliches Merkmal einer sozialversicherungsfreien, selbständigen Tätigkeit, dass du als Selbständiger in dem vereinbarten Projekt weisungsfrei arbeitest. Hierbei betrachtet man üblicherweise drei Hauptaspekte der Weisungsfreiheit. Aber auch hier gilt: Keine Regel ohne Ausnahme!
2. Freiheit bei der Art der Leistungserbringung
Als Freelancer bist du per se frei darin, zu entscheiden, wie du deine Leistungen erbringst. Dir sollten keine Weisungen in Bezug auf die Form der Vertragsdurchführung, die Wahl der Arbeitsmethoden oder die genaue Art und Weise gemacht werden, wie du deine Leistungen zu erbringen hast. Und das Kundenunternehmen sollte dir vor allem keine disziplinarischen Weisungen erteilen. Aber natürlich gelten auch hier Einschränkungen, die in der Natur der Beauftragung liegen können: Hierzu gehören bspw. Vorgaben zu Prüfverfahren, Normen oder IT-Standards, die einzuhalten sind, genauso wie anerkannte Regeln der Technik, die es zu beachten gilt, um eine angemessene Leistung abgeben zu können. Oft ist es hilfreich, wenn du bereits mit dem Kunden Zwischenziele vereinbarst, die du dann konkret in dem Vertrag aufnehmen kannst.
3. Eigene Gestaltung der Arbeitszeiten
Als Unternehmer planst du deinen eigenen Arbeitstag und bist entsprechend auch frei in der Gestaltung deiner Arbeitszeiten. Hierbei ist es wichtig, dass dein Kunde dich nicht zu einer ungewollten Arbeitszeit einteilen und dich auch nicht verpflichtet, deine Arbeitszeit bei einem deiner Ansprechpartner an- oder abzumelden, Krankmeldungen abzugeben oder Ähnliches.
Denn diese Regeln greifen bei einer Arbeitnehmertätigkeit, aber eben nicht gegenüber einem Freelancer. Aber auch hier gibt es Ausnahmen aus dem Charakter deines Projekts bzw. deiner Dienstleistung, die du erbringst: Denn natürlich kann es erforderlich sein, dass du mit dem Kunden Übergabe-, Abstimmungs- oder Besprechungstermine vereinbaren musst. Und ebenso ist es selbstverständlich, dass du als Auftragnehmer Vorgaben der Arbeitssicherheit oder Infrastruktur beachtest. Diese können auch in gewissem Rahmen Arbeitszeiten einschränken.
4. Ort der Leistungserbringung
Die bereits beschriebene unternehmerische Freiheit setzt sich auch bezüglich der Wahl des Arbeitsortes fort. Grundsätzlich entscheiden Freelancer selbst, von wo sie arbeiten, ob in deinem Büro, im Co-Working-Space oder im Straßencafé. Als Unternehmer entscheidest du selbst, ggf. in Rücksprache auf Augenhöhe, welcher Arbeitsplatz aufgabengerecht ist. Vorgaben durch den Auftraggeber sollten nur dort entstehen, wo Inhalte der Aufgabe diesen zwingend erforderlich machen. Das kann aus methodischen Vorgaben heraus entstehen oder z. B. aus Gründen des Datenschutzes oder – immer aktueller – IT-Sicherheits-Aspekten.
Die Abgrenzung des Auftrags
Im Rahmen der selbständigen Auftragsausführung wirst du zur Erfüllung eines abgegrenzten Auftrags tätig. Dieser Auftrag sollte sich bereits aus dem Vertrag (konkret: aus der vereinbarten Leistungsbeschreibung), ergeben. Das bedeutet, dass du zwar mit dem Kunden und dessen Mitarbeitenden an der Erbringung derselben Sache arbeiten kannst, aber dein Leistungsbeitrag stets eigenständig identifizierbar bleiben muss.
Bereits bei der Erstellung eines Freelancer-Vertrags sollte auf eine klare Leistungsabgrenzung und eine selbstständige Ausgestaltung der Zusammenarbeit geachtet werden.
7 Tipps, wie Freelancer und Auftraggeber Scheinselbständigkeit vermeiden können
Im Nachfolgenden findest du einige Best Practices, die dir helfen können deinen Status als Freelancer deutlicher hervorzuheben. Fehlt eine oder sogar mehrere der nachfolgend beschriebenen Maßnahmen, führt dies nicht automatisch zu einer Gefährdung der Selbständigkeit. Aber oft ist es bereits mit einfachen Mitteln möglich die notwendige Sensibilisierung zu unterstützen:
1. Externe Kennzeichnung deines Arbeitsplatzes beim Kundeneinsatz
Als Freelancer solltest du grundsätzlich frei entscheiden, wo die Leistung erbracht wird. Manchmal entstehen aus projektbedingten Gründen jedoch diesbezüglich Vorgaben, weshalb die richtige Kennzeichnung wichtig wird. Im folgenden findest du hierzu Beispiele:
Der Auftraggeber stellt Büroräumlichkeiten zur Verfügung, die ausschließlich für externe Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Diese Büros, sollten dann als externe Projektbüros gekennzeichnet und auf eine deine namentliche Nennung sollte verzichtet werden.
Unser Tipp
Wenn es jedoch nicht möglich ist, Freelancer in einem separaten Büro unterzubringen, besteht eine Möglichkeit darin, zumindest den Schreibtisch entsprechend zu kennzeichnen.
2. Vermeidung der Aufnahme in interne Organigramme
In internen Organisationübersichten (Organigramme des Kundenunternehmens) sollten Freelancer nicht erscheinen. Dies liegt daran, dass du als Freelancer nicht in die Arbeitsorganisation des Kundenunternehmens eingegliedert bist.
Eine Ausnahme hierzu (z. B. sofern die Aufnahme projektbedingt erforderlich ist) sollte nur dann erfolgen, wenn eine entsprechende Kennzeichnung vorgenommen wurde, aus der ersichtlich wird, dass du als externer Auftragnehmer für das Projekt zuständig sind.
3. Verwendung von Telefonie, E-Mails und Kollaborationstools
Dein Unternehmen sollte sich auch in der Wahl deiner Kommunikationstools widerspiegeln. Grundsätzlich gilt: Nutze – soweit möglich – dein eigenes Telefon und deine eigene E-Mail-Adresse. Dort, wo du z. B. aus Zugriffsgründen Kundensysteme nutzen musst, sollten sich bei dem Versand von E-Mails und der Nutzung von Kommunikations- oder Kollaborationstools (z. B. MS Teams, Web Ex etc.) stets der externe Status herausstellen. Achte darauf, dass eine arbeitsteilige Zusammenarbeit mit Arbeitnehmern des Kundenunternehmens nicht bereits durch die Verwendung dieser Kommunikationsmittel entsteht.
Gut zu wissen
Kennzeichne die Mail-Adresse mit „extern“. Dies kann z. B. direkt in der E-Mail-Adresse erfolgen (Bsp.: [email protected]). Hilfreich ist es auch in der Signatur das Beauftragungsverhältnis klarzustellen.
Gleiches gilt natürlich auch für die Nutzung von Kommunikations- oder Kollaborationstools, wo z. B. regelmäßig bereits bei der Namensnennung Ergänzungen wie „extern“ oder deine Firmenbezeichnung aufgenommen werden können. Zudem kannst du zur Verdeutlichung deines Externenstatus sinnvollerweise deinen eigenen Unternehmenshintergrund in solchen Tools wählen. Dies bietet dir auch die Chance als Unternehmen im Gedächtnis deines Auftraggebers zu bleiben.
Ähnlich verhält es sich auch mit Telefonsystemen des Kunden. Solltest du doch einmal projektbedingt auf die Telefonsysteme des Kunden zugreifen müssen, sollte zumindest eine Aufnahme in das interne Telefonregister des Unternehmens vermieden werden und beispielsweise in den technischen Systemen, wie z. B. auf dem Telefondisplay eine Ausweisung als Externer, z. B. mit dem Hinweis „EXTERN“.
4. Verwendung von Visitenkarten, externen Dienstausweisen und Arbeitskleidung
Zu deiner Ausstattung als Freelancer sollten auch eigene Visitenkarten gehören, da diese den externen Status nochmals deutlich hervorheben.
Sollte es erforderlich sein, dass du einen Dienstausweis des Kundenunternehmens erhältst, sollte hier bereits nach außen sichtbar sein, dass es sich nicht um Ausweise handelt, wie sie interne Mitarbeiter erhalten.
Auch bzgl. des Themas Arbeitskleidung gilt: Als Freelancer solltest du keine kundeninterne Arbeitskleidung tragen. Etwas anderes gilt jedoch, falls dies aus technischen oder sicherheitsbezogenen Gründen notwendig ist.
5. Zeiterfassung als Selbständiger
Zudem sollte für Freelancer keine Einbindung in interne Zeiterfassungssysteme des Kundenunternehmens erfolgen. Stundenberichte sollten ausschließlich zur Dokumentation der erbrachten Leistungen dienen. Anderenfalls ist die interne Zeiterfassung von der Dokumentation der Leistungen als Externer so weit wie möglich zu trennen.
6. Keine Gleichstellung mit Arbeitnehmern des Kundenunternehmens
So ärgerlich es im Einzelfall sein mag: Achte darauf nicht an kundenseitigen Sozialleistungen, z. B. bezuschusstes Kantinenessen, oder Weihnachtsfeiern etc. zu partizipieren.
Beachte auch, dass Freelancer keine Krankheits- oder Urlaubsvertretung für Mitarbeiter des Kunden übernehmen sollten, sowie dass keine einseitige Urlaubsgewährung durch den Kunden erfolgt.
Ebenso solltest du als Freelancer grundsätzlich nicht an internen Schulungen des Kunden teilnehmen. Ausnahmen können sich selbstverständlich dort ergeben, wenn sich die Schulungen auf die Einhaltung von Standards oder Vorschriften beziehen, die eine entsprechende Relevanz für dich.
7. Verwendung eigener Arbeitsmittel Vorhalten interner Arbeitsmaterialien
Als Freelancer solltest du grundsätzlich deine eigenen Arbeitsmittel nutzen, dazu gehören z. B.:
- Mobiltelefon
- Lizenzen (Software & Tools)
- Geschäftspapier mit eigenem Logo etc.
- Notebook
Dies macht auch nach außen sichtbar, dass du selbständiger Unternehmer bist. Das hilft dir enorm dabei Scheinselbständigkeit zu vermeiden.
Fazit: Mit der richtigen Zusammenarbeit Risiken der Scheinselbständigkeit deutlich reduzieren
Das Thema Scheinselbständigkeit vermeiden bleibt für Freelancer und Auftraggeber eine rechtliche und organisatorische Herausforderung. Da es keine eindeutigen Abgrenzungskriterien gibt, kommt es immer auf die konkrete Ausgestaltung des Projekts und die tatsächliche Zusammenarbeit im Alltag an.
Wer auf eine klare Leistungsabgrenzung, unternehmerisches Auftreten und eine eigenständige, weisungsfreie Leistungserbringung achtet, kann das Risiko einer Scheinselbständigkeit jedoch deutlich reduzieren. Entscheidend ist dabei nicht nur, was vertraglich vereinbart wird, sondern vor allem, wie die Zusammenarbeit in der Praxis gelebt wird.
FAQs: Scheinselbständigkeit vermeiden
Quellen

Barbara Brunner
Barbara Brunner absolvierte ihr Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Erlangen und Lausanne (franz. Schweiz). Nach ihrem Studium startete sie bei einem internationalem Softwareunternehmen in Nürnberg und wechselte später zu einem mittelständischen Personaldienstleister, wo sie nach einiger Zeit die Leitung der Rechts- und Personalabteilung übernahm. Seit 2017 ist sie bei der Hays AG in der Abteilung Compliant Sourcing tätig, wo sie aktuell als Expert Compliant Sourcing das Thema regelkonforme Ausgestaltung von Dienst- und Werkverträgen insbesondere auf der Auftragnehmendenseite betreut.




