CV hochladen – fertig: Erstelle dein Profil jetzt in unter 2 Minuten. Jetzt testen!

Freiberufler & Student: Im Studium als Freelancer durchstarten!

Arbeitsrecht
10 Minuten

„Man muss das Unmögliche versuchen, um das Mögliche zu erreichen“ – dieses Zitat von Hermann Hesse lässt sich heute gut nutzen, um eigene Ideen auch umzusetzen. Du bist Student im IT-Bereich und möchtest freiberuflich arbeiten? Eine gute Entscheidung: Denn wer früh einsteigt, kann wertvolle Erfahrungen sammeln. Auf den ersten Blick schrecken die Hürden zur Selbständigkeit oft ab. Doch wenn du genauer hinschaust, erkennst du schnell: Als Student freiberuflich zu arbeiten, ist deutlich einfacher als gedacht. Doch was solltest du dabei beachten? Lies weiter und erstelle dir deine eigene Roadmap zum studentischen Freiberufler in der IT!

Freiberufler & Student: Im Studium als Freelancer durchstarten!
Lade..

Freiberuflichkeit: Was bedeutet das eigentlich?

Als Freiberufler arbeitest du selbständig. Das heißt, du unterliegst keiner fremden Weisung und kannst dir deine Kunden und Aufgaben sozusagen selbst aussuchen. Doch diese Merkmale treffen auch auf Gewerbetreibende zu. In Bezug auf die Rechte und Pflichten gibt es zwischen Freelancern und Gewerbetreibende jedoch einige Unterschiede. Über diese Vorteile kannst du dich als freiberuflicher Student freuen: 

Befreiung von der Gewerbesteuer

Gewerbetreibende müssen neben der Einkommensteuer auch Gewerbesteuer bezahlen. Als Freelancer bist du hingegen von der Pflicht zur Gewerbesteuer befreit

Weitere steuerliche Themen für Freelancer findest du auch in unserem Artikel zu Umsatzsteuervoranmeldung Freiberufler.

Mehr Freiheiten bei Buchführung und Jahresabschluss

Wenn du als Student freiberuflich arbeitest, kannst du unabhängig von deinem Umsatz und Gewinn einen vereinfachten Jahresabschluss in Form einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) erstellen. Gewerbetreibende müssen ab dem Erreichen gewisser Umsatz- und Gewinngrenzen einen Jahresabschluss mit Bilanz und Gewinn-Verlust-Rechnung (GUV) erstellen.

Als Student freiberuflich zu arbeiten, hat mir unglaublich viel Freiheit gegeben. Ich konnte meine Arbeitszeiten flexibel gestalten und meine Gelerntes direkt in die Praxis umsetzen.

Der Vergleich zwischen Gewerbe und Freiberufler

 FreiberuflerGewerbe
AnmeldungFormlos beim FinanzamtKostenpflichtig beim Gewerbeamt
GewerbesteuerNeinJa, bei Überschreiten des Gewerbesteuer-Freibetrags von 24.500 € pro Kalenderjahr
JahresabschlussEÜRBilanz und GuV, ab 800.000 € Jahresumsatz oder 80.000 € Jahresgewinn
IHK-BeitragNeinJa
Unterschied zwischen Freiberfuler und Gewerbe

Kleinunternehmerregelung als Freiberufler – ist das möglich?

Die Kleinunternehmerregelung bietet den Vorteil, dass du auch als Student mit Kleinegewerbe keiner Umsatzsteuerpflicht unterliegst. Du musst also keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen und diese auch nicht ans Finanzamt abführen. Das spart Zeitaufwand, da Kleinunternehmer, darunter auch Freiberufler, keine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben müssen. Ein Preisvorteil ergibt sich jedoch nur bei Privatkunden. Andere Unternehmen können sich die Umsatzsteuer nämlich in Form der Vorsteuer vom Finanzamt zurückholen. 

Darüber hinaus weist die Kleinunternehmerregelung auch Nachteile auf:

1. Du darfst bei Eingangsrechnungen keine Vorsteuer ziehen

Wenn du für deine Selbständigkeit Ausgaben tätigst, darfst du die auf den Rechnungen (z.B. für einen Laptop oder Software) ausgestellte Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer geltend machen. 

2. Kleinunternehmer haben einen schlechteren Ruf

Kleinunternehmern lastet der Ruf an, „kleine Fische“ zu sein. Du wirst eventuell weniger ernst genommen und hast bei größeren Unternehmen schlechtere Chancen auf Aufträge. 

Solltest du die Kleinunternehmerregelung nutzen wollen, ist dies als Freiberufler genauso möglich wie als Gewerbetreibender. Seit der Neuregelung durch das Wachstumschancengesetz (01.01.2025) gelten für Kleinunternehmer (§ 19 Abs. 1 UStG) vereinfachte Grenzen:

  • Der Umsatz im Vorjahr darf höchstens 25.000 € betragen (vorher 22.000 €).
  • Für das laufende Jahr gibt es keine Prognosegrenze mehr. Die Kleinunternehmerregelung endet erst, wenn der Umsatz 100.000 € tatsächlich überschreitet.

Anmeldung der Freiberuflichkeit beim Finanzamt

Du möchtest als IT-Berater oder Softwareentwickler schon im Studium freiberuflich durchstarten und Freelancer werden? Die Formalien sind zum Glück sehr einfach: Es reicht eine formlose Anmeldung beim Finanzamt. Im Anschluss erhältst du deine Steuernummer. 

Problematisch ist die Anerkennung als Freiberufler. Der Grund: Nicht jeder Selbständige kann Freiberufler werden. Denn: Freiberuflichkeit ist aus der gesetzlichen Perspektive eher die Ausnahme als die Regel. Das heißt: Selbständige gelten eigentlich als Gewerbetreibende. Nur, wer gewisse Kriterien erfüllt, kann als Freiberufler anerkannt werden.

Zu diesen Kriterien gehören: 

Ausübung eines typischen Berufs: Katalogberufe 

Der Status als Freiberufler betrifft bestimmte Berufe, die sog. Katalogberufe. Diese werden in §18 Abs. 1 EStG aufgeführt: 

  • wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten
  • Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte
  • Rechtsanwälte, Notare und Patentanwälte
  • Vermessungsingenieure, Ingenieure und Architekten
  • Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratende Volks- und Betriebswirte, vereidigte Buchprüfer und Steuerbevollmächtigte
  • Handelschemiker
  • Heilpraktiker, Dentisten und Krankengymnasten
  • Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher und Übersetzer
  • Lotsen

Zum Schluss wird noch auf ähnliche Berufe verwiesen, IT-Berufe werden jedoch nicht explizit erwähnt. Aber Kopf hoch: Trotzdem hast du die Möglichkeit, dass deine Tätigkeit als katalogähnlicher Beruf eingestuft wird. Der Anknüpfungspunkt ist mitunter der beratende Betriebswirt oder der Ingenieur. Denn nur, wenn du i.d.R. eine „ingenieursähnliche“ Tätigkeit ausführst, wirst du auch als IT-Freelancer anerkannt.

Merke
Wenn du als Student auch als IT-Freelancer anerkannt werden möchtest, musst du eine „ingenieursähnliche“ Tätigkeit ausführen. Dabei spielt insbesondere die Tiefe und Breite deines Wissens eine wichtige Rolle beim Nachweis deiner Qualifikation.

In der Rechtsprechung hat sich diesbezüglich viel getan. So können IT-Freelancer heute folgende Tätigkeiten durchführen: 

  • Hard- und Softwareentwicklung
  • Netz- und Systemadministration
  • Arbeiten an Firmennetzwerken (Aufbau, Wartung und Betreuung)
  • Arbeiten an Betriebssystemen (Entwicklung und Anpassung für Kunden)
  • Systemanpassungen
  • Benutzerservice
  • Beurteilung von Rechnernetzwerken bezüglich ihrer Leistungsfähigkeit
  • IT-Beratung (inklusive Erstellung von Gutachten)
  • Bewertung der Energieeffizienz bestehender Systeme

Gewerbliche Tätigkeiten in diesem Bereich führen zum Verlust des Freiberufler-Status. Wenn du also zusätzlich noch Hardware verkaufst, verkompliziert sich die Situation.

Nachgewiesene Expertise im ausgeübten Beruf

Eine große Hürde als freiberuflicher Student im IT-Bereich besteht darin, dass ein gewisses Ausbildungsniveau gefordert wird. Die Rechtsprechung folgt dabei der Maßgabe, dass der Ausbildungsstand eigentlich dem des Katalogberufs entsprechen soll. Da die Verknüpfung über den Ingenieur erfolgt, wird dies schwierig. Es besteht jedoch die Möglichkeit, sich passende Kenntnisse auch autodidaktisch anzueignen. Der Nachweis ist jedoch äußerst schwierig. 

Hier sind mögliche Ansätze, die beim Nachweis helfen könnten: 

  • Eine abgeschlossene Ausbildung im IT-Bereich
  • Zertifikate über abgeschlossene Lehrgänge und Seminare zu den Themen
  • Referenzen von Kunden über den erfolgreichen Abschluss qualifizierter Arbeiten

Grundsätzlich ist es allerdings nicht leicht, gerade im IT-Bereich Freiberufler und Student zu sein. Es hängt von den individuellen Umständen und auch vom Wohlwollen des jeweiligen Sachbearbeiters der Finanzbehörden ab. In anderen Bereichen, wie künstlerischer oder journalistischer Tätigkeit erweist sich dies oft als einfacher. 

Steuerlicher Rahmen: Grundfreibetrag und Betriebsausgaben als Freiberufler und Student

Als Freiberufler und Student wirst du steuerlich nicht anders behandelt als andere Steuerzahler. Das bedeutet: Sobald die Einnahmen den Grundfreibetrag von 12.096 € (Betrag ab 2025) übersteigen, musst du diese versteuern.

Du hast jedoch die Möglichkeit deine Studiengebühren als Betriebsausgabe abzusetzen. Dies funktioniert jedoch nur, wenn es sich nicht um ein Erststudium (Erstausbildung) handelt. Hast du schon eine Ausbildung abgeschlossen, dann sind die Kosten für das Studium als Betriebsausgaben absetzbar. 

Dabei setzt du im Idealfall folgende Kostenpunkte an: 

  • Studiengebühren und Semesterbeiträge (auch an privaten Hochschulen)
  • Kosten für die Abschlussarbeit
  • Fahrtkosten
  • Arbeitsmittel
  • Fachbücher und elektronische Literatur

Du studierst im Erststudium? In diesem Fall darfst du die Kosten als Sonderausgaben bis zu einem Maximalbetrag von 6.000 € pro Jahr absetzen.

Sozialversicherung als selbständiger Student

Auch die Sozialversicherung ist ein Thema, mit dem du dich sich als freiberuflicher Student auseinandersetzen solltest. Selbständige zahlen dabei nicht in die Arbeitslosen- und Rentenversicherung ein. 

In Bezug auf die Kranken- und Pflegeversicherung erhalten studierende Freiberufler den Sonderstatus „Student“. Je nach Art Ihrer Versicherung gelten dabei unterschiedliche Regelungen: 

Familienversicherung über die Eltern

Du bist unter 25 Jahre alt und noch über deine Eltern familienversichert (gesetzliche Krankenkasse)? In diesem Fall darfst du seit 2025 als freiberuflicher Student maximal 635 € pro Monat während des Semesters verdienen. Überschreitest du allerdings diese Grenze, entfällt die Familienversicherung und du musst dich in einem studentischen Tarif versichern (§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V). Kostenpunkt: Zwischen 117 und 125 € pro Monat. 

Studentische Krankenversicherung

Die studentische Krankenversicherung stellt eine günstige Möglichkeit der Absicherung dar, wenn die Familienversicherung aufgrund deines Einkommens nicht mehr greift. In diesen Genuss kommst du jedoch nur, solange dein Studium im Vordergrund steht (Stichwort: Werkstudentenprivileg) und du deine Selbständigkeit nebenberuflich ausübst. Um dies zu beurteilen, ziehen Krankenkassen primär folgendes Kriterium heran:

  • Maximale Wochenarbeitszeit von 20 Wochenstunden (in den Semesterferien geht auch mehr)
  • Wichtig: Im Gegensatz zur Familienversicherung gibt es in der studentischen Krankenversicherung keine zusätzliche Einkommensgrenze, solange die 20-Stunden-Regel eingehalten wird.

Solltest du diese Kriterien als Freiberufler und Student nicht erfüllen, musst du dich in einem teureren Tarif für Selbständige versichern. 

Hinweis
Wenn du als Student freiberuflich tätig bist, steht dir auch die private Krankenversicherung offen. Gerade in jungen Jahren lohnen sich entsprechende Tarife.

Du möchtest dich auch in anderen Bereichen absichern? Hier findest du alle Versicherungen, die für dich als selbstständiger Student relevant sein könnten.

Kindergeld und Bafög als studentischer Freiberufler

Du kannst als Student und Freiberufler arbeiten und trotzdem zusätzlich Bafög erhalten. Doch Achtung: Hier existieren recht strenge Verdienstgrenzen. Aktuell liegt der monatliche Freibetrag bei 520 € (bzw. 6.240 € im Jahr) vor Steuern. Jeder Euro darüber hinaus wird auf die Bafög-Leistung angerechnet. 

In Bezug auf das Kindergeld gelten für das Erststudium keinerlei Beschränkungen. Bis zum 25. Lebensjahr erhalten deine Eltern Kindergeld, solange du dich in deiner Erstausbildung befindest. Bei einem Zweitstudium gilt dies nur, solange die wöchentliche Arbeitszeit 20 Stunden nicht übersteigt. 

Überblick: Steuern und Sozialleistungen als Freiberufler im Studium

BesteuerungKeine Sonderregelungen, Einkommensteuer ab einem Einkommen von 12.096 € pro Jahr
Absetzbarkeit von StudiengebührenErststudium: maximal 6.000 € jährliche Sonderausgaben
Zweitstudium: volle Absetzbarkeit als Werbungskosten
Einkommensgrenze KrankenversicherungFamilienversicherung: bis zum 25. Lebensjahr, Grenze liegt bei 635 € pro Monat 
Studentische KV
: bis max. 20 Stunden pro Woche
Kindergeld (bis max. 25 Lebensjahr)Erststudium: keine Einschränkungen
Zweitstudium: bis max. 20 Stunden pro Woche
BafögAnrechnungsfreier Maximalbetrag: 6.240 € pro Jahr

Fazit: Freiberufler & Student im IT-Bereich: Schwierig, aber machbar

Selbständigkeit bietet auch in der Studienzeit sehr viele Vorteile: Du kannst bereits erste Erfahrungen als Unternehmer sammeln dir deine Arbeitszeit selbst einteilen und dir deine Kunden aussuchen. Doch gerade im IT-Bereich kann es eine Herausforderung sein, als Student freiberuflich zu arbeiten. Der Grund: Oft fehlen noch die akademischen Nachweise über eine fundierte Ausbildung. Kannst du diese gegenüber dem Finanzamt plausibel nachweisen, stehen die Chancen hingegen gut.

FAQ: Freiberufler & Student

Du kannst als Student grundsätzlich freiberuflich arbeiten. Gerade in den Bereichen Wissenschaft, künstlerische Tätigkeiten, schriftstellerische Tätigkeiten, Erziehung und Bildung stellt dies kein Problem dar. In der IT ist es kniffliger, weil du Nachweise über Fachexpertise erbringen musst. Darüber hinaus ist eine freiberufliche Tätigkeit in jedem Fall an das Finanzamt zu melden.

Seit 2024 bleibt dein Gewinn bis zum Grundfreibetrag von 12.096 € steuerfrei. Möchtest du beitragsfrei in der Familienversicherung bleiben, darf dein monatlicher Gewinn jedoch 635 € nicht überschreiten.

Ein Student muss sich selbst krankenversichern, wenn er über 25 Jahre alt ist, die Einkommensgrenze von 635 € im Monat (ab 2025) überschreitet oder mehr als 20 Stunden pro Woche während des Semesters arbeitet. In diesen Fällen muss er in die studentische Krankenversicherung oder eine private Krankenversicherung wechseln.

Ja, die Studiengebühren lassen sich als Betriebsausgabe absetzen. Dies funktioniert jedoch nur, wenn es sich nicht um ein Erststudium bzw. eine Erstausbildung handelt.

Wie oben erwähnt, liegt die steuerliche Grenze beim Grundfreibetrag von 12.096 €. Achte zudem auf die Verdienstgrenzen bei der Krankenkasse (635 € für die Familienversicherung) und beim BAföG (6.240 € pro Jahr), damit deine Bezüge nicht gekürzt werden.

Author Avatar 13
THE AUTHOR

Björn Brand

Björn Brand ist Freelance SEO-Consultant für mittelständische B2B Dienstleister und kennt die die täglichen Herausforderungen von Freelancer:innen aus erster Hand. In seiner Funktion als Redakteur für tibeworks verfolgt er das Ziel, einen klaren Mehrwert für den tribeworks-Blog zu schaffen und Leser:innen in ihrem stressigen Alltag bestmöglich mit hilfreichen und interessanten Inhalten zu unterstützen.

LinkedIn

Entdecke mehr aus unserem Blog

Bitte gib den Firmennamen ein.
Deine Rolle im Projekt
Bitte gib deine gültige E-Mail-Adresse ein.
Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Sie wird benötigt, um die Referenz zu verifizieren und muss mit der vom Freelancer angegebenen Adresse übereinstimmen.
Gib bitte ein kurzes Feedback zu deiner Zusammenarbeit.
Bitte gib mindestens 20 Zeichen ein.
0 / 250
Vergiss nicht, deine Erfahrung zu bewerten.
...'s Rolle in deinem Projekt
...
...
Aufgaben...:
  • ...