Das Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung (DRV) bekommt offenbar einen neuen Rechtsrahmen. Der Ende März 2026 öffentlich gewordene BMAS-Referentenentwurf zur „Neuen Selbstständigkeit“ soll die bisherige Gesamtabwägung durch prüfbare Positivkriterien ersetzen – im Tausch gegen eine Rentenversicherungspflicht. Dieser Artikel ordnet ein, was das für Tagessätze, Vertragsmodelle und die Zusammenarbeit mit IT-Freelancern konkret bedeuten könnte, welche Fristen dadurch gelten würden und wie du die Übergangsphase bis 2028 dann nutzen solltest.

Dieser Text bietet eine allgemeine Übersicht zum Statusfeststellungsverfahren und den geplanten Reformen. Er dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine rechtliche, steuerliche oder sozialversicherungsrechtliche Beratung dar. Die dargestellten Inhalte ersetzen keine individuelle Beratung; für eine verbindliche Einschätzung zu deiner persönlichen Situation wende dich bitte an einen entsprechend qualifizierten Berater.
Das Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV klärt eine einzige Frage: Liegt bei einer Erwerbstätigkeit eine abhängige Beschäftigung (Stichwort Scheinselbstständigkeit) oder eine echte Selbstständigkeit vor? Die Deutsche Rentenversicherung Bund führt dieses Verfahren durch – ausgelöst durch Auftraggeber, Auftragnehmer oder im Rahmen einer Betriebsprüfung. Das Ergebnis bestimmt, ob Sozialversicherungsbeiträge nachgezahlt werden müssen oder nicht.
Das Freelancer-Modell hat in Deutschland über Jahrzehnte tragfähig funktioniert, wenn Auftraggeber und Dienstleister aktive Compliance-Maßnahmen etabliert haben. Erfahrene Vermittler prüfen Vertretungsrecht, Mehrkundenstruktur und eigene Infrastruktur schon heute – also genau die Merkmale, die der neue Referentenentwurf als Positivkriterien formalisiert. Die laufende Reform ist deshalb weniger ein Bruch als eine Kodifizierung guter Praxis. Probleme entstehen dort, wo Compliance fehlt oder die Zusammenarbeit nicht sauber aufgesetzt ist.
Scheinselbstständigkeit & Statusfeststellungsverfahren: Konsequenzen für Auftraggeber und Freelancer
Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn eine Person formal als Selbstständiger beauftragt wird, tatsächlich aber als abhängig beschäftigt wird. Die Konsequenzen treffen beide Seiten – finanziell, rechtlich und operativ.
Worauf es bei der Statusbeurteilung im Einzelfall ankommt, erfährst du in unserem Beitrag zu den Kriterien für die Scheinselbstständigkeit.
Nachzahlungen und strafrechtliche Risiken
Der Auftraggeber haftet für die Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen – Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil, bis zu vier Jahre rückwirkend. Bei einem Senior-Entwickler mit 150.000 Euro Jahreshonorar summiert sich das schnell auf fünfstellige Beträge pro Jahr. Zusätzlich drohen strafrechtliche Konsequenzen nach § 266a StGB (Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen). Für Freelancer bedeutet ein negatives Statusfeststellungsverfahren den Verlust des Projekts und potenziell Rückforderungen bereits gezahlter Honorare.
Marktbarriere Scheinselbstständigkeit
In einer Studie 2025 nannten 48 Prozent der Freelancer die unklare Rechtslage und die Angst vor Scheinselbstständigkeit als zentrale Hürde in der Zusammenarbeit mit Unternehmen [1]. In der Folgebefragung 2026 zählen 27 Prozent rechtliche Unsicherheiten rund um die Scheinselbstständigkeit zu ihren größten Herausforderungen [2]. Diese Zahlen zeigen: Das Problem ist nicht theoretisch, sondern bremst den Markt real aus.
Statusfeststellungsverfahren DRV: Die Reform 2022 und ihre Grenzen
Die Reform von 2022 hat vier befristete Bausteine eingeführt, die bis zum 30.06.2027 gelten. Sie haben Verbesserungen gebracht – aber auch Lücken offengelegt, die den neuen Referentenentwurf motivieren.
Die vier Reformbausteine im Überblick
- Elementenfeststellung: Beschränkung der Statusprüfung auf die zentrale Frage – abhängige Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit –, die im Rahmen einer Gesamtabwägung aller relevanten Umstände beurteilt wird.
- Prognoseentscheidung: Vorausschauende Bewertung des geplanten Vertragsverhältnisses vor Auftragsbeginn. Das hat Planungssicherheit vor dem ersten Projekttag ermöglicht.
- Gruppenfeststellung: Einheitliche Bewertung gleichartiger Tätigkeiten – z. B. wenn fünf Entwickler im selben Projekt arbeiten.
- Dreiecksverhältnisse: Die Konstellation Freelancer → Vermittler → Endkunde wird separat bewertet. Das hat die Rolle von Plattformen und Personaldienstleistern rechtlich klarer gemacht.
Wo die Reform an Grenzen stieß
Trotz der neuen Bausteine blieb die Gesamtabwägung das prägende Instrument – mit den bekannten Unsicherheiten. Kriterien wie „Eingliederung“ und „Weisungsgebundenheit“ passten schlecht zu agilen Arbeitsformen. Ein Freelancer, der an Daily Stand-Ups teilnahm und im Scrum-Team arbeitete, sah sich schnell dem Verdacht der Scheinselbstständigkeit ausgesetzt – obwohl eventuell genau diese Integration für die Projektqualität nötig gewesen wäre. Die DRV hat im Februar 2026 einen offiziellen Erfahrungsbericht vorgelegt, der diese Praxisprobleme dokumentiert und die Grundlage für die nächste Reformstufe bildet [3].
„Neue Selbstständigkeit“: Der BMAS-Referentenentwurf im Detail
Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) plant, einen neuen, optionalen Rechtsrahmen einzuführen. Dieser soll eine klar definierte Zwischenform zwischen klassischer Selbstständigkeit und abhängiger Beschäftigung schaffen Auftraggeber und Auftragnehmer entscheiden dann pro Auftrag, ob sie den neuen oder den bisherigen Rahmen wählen. Die Gegenleistung für klarere Abgrenzungskriterien: eine Rentenversicherungspflicht.
Hinweis
Die folgenden Abschnitte beschreiben den Inhalt des BMAS-Referentenentwurfs vom 26.03.2026. Es handelt sich um einen Vorentwurf – kein geltendes Recht. Im parlamentarischen Verfahren sind Änderungen zu erwarten.
Wahlrecht zwischen altem und neuem Rechtsrahmen
Das Prinzip wäre einfach: Wer die „Neue Selbstständigkeit“ wählt, akzeptiert Rentenversicherungsbeiträge – und bekommt dafür praxistauglichere Kriterien statt der offenen Gesamtabwägung. Wer beim bisherigen Recht bleibt, arbeitet weiterhin mit Kriterien wie Weisungsgebundenheit und Eingliederung als Prüfmaßstab. Die Wahl erfolgt pro Auftrag, nicht pauschal.
Wichtig
Die „Neue Selbstständigkeit" betrifft ausschließlich das Sozialversicherungsrecht. Die arbeitsrechtliche Bewertung nach § 611a BGB bleibt unberührt – eine arbeitsrechtliche Scheinselbstständigkeit ist auch bei Erfüllung der Positivkriterien weiterhin möglich.
Die fünf Positivkriterien für Selbstständigkeit
Kriterium | Inhalt | Status |
1. Vertretungsrecht | Freelancer dürfen sich vertreten lassen | Zwingend erforderlich |
2. Verlustrisiken und Gewinnchancen | Echtes unternehmerisches Risiko | Mindestens 2 aus 4 |
3. Werbend am Markt tätig | Aktive Akquise, sichtbare Marktpräsenz | Mindestens 2 aus 4 |
4. Unternehmertypische Aufwendungen | Eigene Infrastruktur, Tools, Weiterbildung | Mindestens 2 aus 4 |
5. Mehrkundenstruktur | Nicht im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig | Mindestens 2 aus 4 |
Diese Kriterien sind keine Checkliste mit Ja/Nein-Logik, sondern eine Leitlinie. Ausnahmen bestätigen die Regel – aber die Richtung ist klar: Wer als Freelancer einen echten Marktauftritt hat, erfüllt die Positivkriterien in der Praxis bereits.
Generell gilt
Kriterium 1 muss erfüllt sein. Zusätzlich müssen mindestens zwei der Kriterien 2 bis 5 vorliegen. Ergänzend werde eine 6-Monats-Sperrfrist nach vorheriger Anstellung beim selben Auftraggeber ge
Rentenversicherungspflicht als Gegenleistung
Kennzahl | Wert |
Beitragssatz | 18,6 Prozent auf 90 Prozent des Honorars |
Bemessungsgrundlage | Honorar abzüglich direkt zurechenbarer Kosten abzüglich 10 Prozent Pauschale |
Maximale monatliche Belastung | ca. 1.572 Euro |
Jährliche Mehrkosten 2026 (Maximum) | 18.864 Euro |
Jährliche Mehrkosten ab 2028 (Maximum) | 21.380 Euro (bei erwarteter BBG-Steigerung) |
Laut Referentenentwurf dienten 90 Prozent der Vergütung als Bemessungsgrundlage für die Rentenbeiträge; davon wären direkt zurechenbare Kosten abziehbar. Die tatsächlichen Betriebsausgaben lägen bei vielen Freelancern über der 10-Prozent-Pauschale. Die Beitragsbelastung könnte deshalb, je nach Konstellation, deutlich über dem liegen, was bei vergleichbarer Anstellung fällig wäre.
Der Deutsche Bundesverband für IT-Selbstständige (DBITS) beziffert den „Duldungsbeitrag" zum geplanten Inkrafttreten 2028 auf rund 21.380 Euro pro Jahr [4]. Der Auftraggeber behält die Beiträge ein und führt sie ab – analog zum DEÜV-Meldeverfahren (Datenerfassungs- und Übermittlungsverordnung) für Arbeitnehmer. Anders als bei Angestellten trägt der Freelancer die vollen 18,6 Prozent jedoch allein; einen Arbeitgeberanteil sieht der Entwurf nicht vor. Die Meldung an die Deutsche Rentenversicherung hätte laut Entwurf innerhalb von sechs Wochen zu erfolgen.
Neben der Rentenversicherung gibt es weitere wichtige Pflichtversicherungen. Einen Überblick dazu erhältst du hier: Versicherungen für Selbständige.
Wegfall von „Eingliederung“ und „Weisungsgebundenheit“
Für agile IT-Projekte ist das der relevanteste Punkt: Die bisherigen Kriterien haben Teamintegration zum Compliance-Risiko gemacht. Ein DevOps-Engineer, der im Kanban-Board des Kunden arbeitet und an Sprint Reviews teilnimmt, konnte unter dem alten Rahmen als kritisch im Rahmen der Selbständigkeit eingestuft werden. Mit den neuen Positivkriterien lässt sich Teamintegration stärker vom Scheinselbstständigkeits-Verdacht entkoppeln. Wie weit das in der Praxis trägt, hängt von der finalen Gesetzesausgestaltung und der späteren Verwaltungspraxis der DRV ab.
Agile Zusammenarbeit und Compliance schließen sich nicht aus – wenn der Rahmen stimmt. Wir begleiten seit Jahren IT-Projekte, in denen Freelancer in agilen Setups arbeiten. Unser Compliance Check prüft vor jeder Vermittlung systematisch, ob relevante Kriterien für Selbstständigkeit erfüllt sind. Dass der Referentenentwurf diese Merkmale als Positivkriterien aufgreift, bestätigt den Weg, den viele unserer Kunden in der Praxis bereits gehen.

Wie tribeworks Compliance und agile Zusammenarbeit in der Praxis verbindet, siehst du auf unserer Seite “IT-Freelancer finden”.
Sozialversicherungsstatus: Konkrete Auswirkungen für IT-Freelancer
Eine solche Reform würde die Tagessatz-Kalkulation verändern, die Wahl des Vertragsmodells und auch den Zugang zu Projekten.
Tagessatz-Kalkulation neu aufsetzen
Die maximale Rentenversicherungsbelastung liegt bei 1.571,70 Euro monatlich. Wer mehr verdient, muss trotzdem nicht mehr abführen. Legt man diesen Wert zugrunde (es sind 18,6 Prozent des Einkommens), ergeben sich daraus 8.450 Euro angenommener Monatsumsatz. Nach der Rentenversicherungszahlung blieben 6.878,30 Euro übrig, von denen alle weiteren Aus- und Abgaben wie Steuern, Krankenversicherung und private Altersvorsorge gezahlt und Rücklagen für schlechte Zeiten gebildet werden müssten.
Wer mehr als das braucht oder weniger verdient, muss die Rentenversicherung mit 18,6 Prozent einpreisen. Die wahrscheinliche Marktreaktion: Tagessätze in spezialisierten Bereichen (Cloud Architecture, Data Engineering, Security) steigen, um die Mehrkosten abzubilden.
Vom Wahlrecht zur De-facto-Standardoption
Auftraggeber könnten die „Neue Selbstständigkeit“ in vielen Konstellationen bevorzugen, weil sie Haftungsrisiken minimiert. Bei längerfristigen, integrierten Projekteinsätzen (z. B. ab 12 Monaten, enge Zusammenarbeit) wird der neue Rahmen unter Umständen zur Standardoption. In klaren Konstellationen – eindeutige Werkverträge, starke Mehrkundenstruktur, kurz abgegrenzte Aufträge – bleibt das bisherige Modell praktikabel.
Worauf du bei der Vertragsgestaltung achten solltest, zeigt unser Leitfaden zum Freelancer-Vertrag.
DRV-Online-Tool zur Vorab-Einschätzung (seit April 2026)
Die Deutsche Rentenversicherung bietet seit April 2026 ein digitales Prüftool zur Vorab-Einschätzung des Sozialversicherungsstatus an [5]. Das Tool ersetzt nicht das formale Statusfeststellungsverfahren, gibt aber eine schnelle Orientierung vor Vertragsabschluss. Für Freelancer und Auftraggeber gleichermaßen sinnvoll als erster Schritt.

Positivkriterien ab Tag eins erfüllen
tribeworks prüft relevante Kriterien wie Mehrkundenstruktur und unternehmerische Aufwendungen bei jeder Vermittlung – Compliance als Standardprozess.
Jetzt kostenlos registrierenSozialversicherungsstatus: Auswirkungen für Auftraggeber im Mittelstand
Für Auftraggeber würde sich das Verhältnis von Haftungsrisiko und Verwaltungsaufwand verschieben, denn der neue Rahmen reduziert das Nachzahlungsrisiko – brächte aber neue operative Pflichten mit sich.
Reduziertes Haftungsrisiko gegen neuen Verwaltungsaufwand
Aspekt | Bisheriges Recht | „Neue Selbstständigkeit“ |
Nachzahlungsrisiko | Bis 4 Jahre rückwirkend, AG- und AN-Anteil | Deutlich reduziert durch klare Positivkriterien |
Verwaltungsaufwand | Vertragsdokumentation, Compliance-Checks | DEÜV-Meldungen pro Auftrag, Beitragsabführung |
Strafrechtliches Risiko | § 266a StGB möglich | Weitgehend eliminiert bei korrekter Anwendung |
Hinweis
Der Referentenentwurf adressiert ausschließlich das Sozialversicherungsrecht. Lohn- und umsatzsteuerrechtliche Risiken bei der Beauftragung von Freelancern bleiben davon unberührt.
DEÜV-Meldepflichten und Beitragsabführung
Der Auftraggeber würde zum Beitragsabführer – analog zu Arbeitgeber-Pflichten. Jeder Auftrag müsste über das DEÜV-Verfahren gemeldet werden. Das würde wiederum Software-Umstellungen in Lohnbuchhaltung und ERP-Systemen erfordern. Das geplante Inkrafttreten wurde explizit wegen dieser technischen Umstellungen auf den 01.01.2028 verschoben.
Marktdaten: Warum frühzeitige Vorbereitung zählt
Der Freelancer-Markt zeigt bereits Auswirkungen der Unsicherheit: 59 Prozent der Freelancer bewerteten die Auftragslage 2025 als eher schwer oder gar sehr schwer [2], und 43 Prozent nannten eine unregelmäßige Auslastung als eine ihrer größten Herausforderungen [2]. Unternehmen, die jetzt Vertragsmodelle und Prozesse vorbereiten, sichern sich Zugang zu knappen IT-Experten, insbesondere in Zeiten von Personalengpässen – während Wettbewerber noch abwarten.
Statusfeststellungsverfahren: Übergangsphase 2026–2028
Zwischen Referentenentwurf und möglichem Inkrafttreten liegen fast zwei Jahre. Diese Zeit lässt sich aktiv nutzen – oder man lässt sie passiv verstreichen.
Zeitplan vom Entwurf zum Gesetz
- März 2026: BMAS-Referentenentwurf über die Süddeutsche Zeitung geleakt und öffentlich diskutiert
- Sommer 2026: Geplante Verbändeanhörung und Kabinettsbefassung (Zeitplan laut BMAS, Stand noch nicht bestätigt)
- 30.06.2027: Auslaufen der befristeten Reformbausteine von 2022
- 01.01.2028: Frühestes Inkrafttreten der „Neuen Selbstständigkeit“
Was in der Übergangsphase gilt
Bisheriges Recht mit Gesamtabwägung bleibt bis zum Inkrafttreten anwendbar. Die Reformbausteine von 2022 (Elementenfeststellung, Prognoseentscheidung, Gruppenfeststellung, Dreiecksverhältnisse) gelten bis 30.06.2027. Ihre Entfristung ist im neuen Gesetz vorgesehen. Aktive Compliance und erfahrene Personaldienstleister bleiben in dieser Übergangszeit der zentrale Hebel gegen Nachzahlungsrisiken.
Praxisbeispiele: Die Übergangszeit produktiv nutzen
Bestandsprüfung: Laufende Freelancer-Engagements gegen die kommenden Positivkriterien prüfen. Vertretungsrecht, Mehrkundenstruktur und unternehmertypische Aufwendungen jetzt dokumentieren – das schafft Klarheit, unabhängig davon, welches Modell später gewählt wird.
Achtung: Die Umstellung bestehender Engagements auf den neuen Rechtsrahmen löst eine Meldepflicht bei der DRV aus. Bestanden in der Vergangenheit Compliance-Lücken, erhöht sich dadurch das Aufdeckungsrisiko. Eine rechtliche Prüfung vor der Umstellung ist deshalb ratsam.
Vertragsumstellung bei kritischen Konstellationen: Lange Einsätze mit enger Teamintegration (z. B. ein Entwickler seit 18 Monaten im selben Scrum-Team) prüfen und gegebenenfalls in ein geeignetes Vertragsmodell überführen.
Technische Vorbereitung: Anpassung von Lohnbuchhaltung und ERP auf das DEÜV-Meldeverfahren bereits 2027 starten, um den Stichtag 01.01.2028 ohne Zeitdruck zu erreichen.
Wer beim bisherigen Modell bleibt
Wer den neuen Rahmen nicht wählt, arbeitet weiterhin mit Weisungsgebundenheit und Eingliederung als Prüfmaßstab. Das Nachzahlungsrisiko (bis vier Jahre rückwirkend) bleibt relevant. Rechtssicherheit ist über aktive Compliance, saubere Vertragsgestaltung und Marktkenntnis erreichbar – erfahrene Vermittler sind in diesem Modell besonders wertvoll.
Konkrete Best Practices, wie sich Scheinselbstständigkeit vermeiden lässt, findest du in unserem ausführlichen Leitfaden.
Marktentwicklung und Beschaffungsalternativen ab 2028
Die „Neue Selbstständigkeit“ wird das Freelancer-Modell nicht beenden, aber differenzieren. Auftraggeber wählen selektiver, in welchen Rollen Freelancer eingesetzt werden.
Das Freelancer-Modell bleibt – mit klarerem Profil
Für etablierte IT-Freelancer mit echtem Marktauftritt ändert sich am Modell selbst wenig – es bleibt weiterhin tragfähig. Was sich vereinfacht, sind die angelegten Bewertungskriterien: Sie werden klarer und transparenter. Der Fokus verschiebt sich weiter auf gut abgrenzbare Projekteinsätze, Spezialwissen und Spitzenlasten. Weniger geeignet bleibt das Modell für Konstellationen, die einer Dauereinsatz- oder Servicelogik folgen – z. B. ein Systemadministrator, der seit Jahren dieselben Systeme und Kunden betreut.
Beschaffungswege bei Unsicherheit: Welche Optionen hast du?
- Erfahrene Dienstleister und Plattformen: Bringen Marktkenntnis, etablierte Compliance-Prozesse und Vermittlungsroutinen. Besonders wertvoll in der Übergangszeit, wenn Rechtslage und Verwaltungspraxis noch nicht eingespielt sind.
- Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ): Rechtlich klare Konstruktion mit voller Sozialversicherung. Allerdings nicht für alle Rollen einsetzbar und mit kleinerem Pool an verfügbaren IT-Fachkräften.
- Hybridmodelle: Kombination mehrerer Wege – Festanstellung im Kern, Freelancer für Spezialisierung, Dienstleister für abgegrenzte Ergebnisse, ANÜ für längerfristig integrierte Rollen. In der Praxis die robusteste Lösung.
Wann sich ein klassischer Personaldienstleister gegenüber einer digitalen Plattform lohnt, zeigt unser Vergleich „klassischer und digitaler Personaldienstleister”.
Politische Entwicklung und offene Fragen
Der Koalitionsvertrag 2025 enthält eine Reformzusage – die Umsetzung ist ein Prüfstein für die Regierung. Branchenverbände (VGSD, BAGSV, DBITS) fordern eine Trennung von Altersvorsorgepflicht und Statusfeststellung [4]. Die zentrale offene Frage: Bringt die Reform tatsächlich Planungssicherheit – oder verschiebt sie bestehende Abhängigkeiten in ein neues Format?
Unser Zukunfts-Tipp
Warte nicht auf das finale Gesetz. Dokumentiere jetzt Vertretungsrecht und Mehrkundenstruktur bei laufenden Engagements. Prüfe deine ERP-Systeme auf DEÜV-Fähigkeit. Und beobachte die Tagessatz-Entwicklung in deinem Segment aktiv – wer vorbereitet ist, verhandelt aus einer stärkeren Position.
Fazit: Die Übergangsphase aktiv nutzen
Die geplante „Neue Selbstständigkeit“ wird das Freelancer-Modell nicht beenden, aber schärfer profilieren – mit klareren Kriterien einerseits und einer Rentenversicherungspflicht andererseits. Da der Referentenentwurf bisher nicht final ist und ein Inkrafttreten frühestens 2028 vorsieht, bleibt bis dahin das bisherige Recht mit Gesamtabwägung maßgeblich. Genau diese Übergangszeit ist der entscheidende Hebel: Wer jetzt die neuen Positivkriterien wie Vertretungsrecht und Mehrkundenstruktur bei laufenden Engagements dokumentiert, Vertragsmodelle prüft und seine Systeme auf das DEÜV-Verfahren vorbereitet, geht dem Stichtag ohne Zeitdruck entgegen.
Entscheidend bleibt – unabhängig vom gewählten Modell – aktive Compliance: Wer schon heute bei der Auswahl auf Punkte wie Mehrkundenstruktur und unternehmerische Merkmale achtet oder mit erfahrenen Vermittlern arbeitet, senkt das Nachzahlungsrisiko deutlich.
FAQs: Statusfesteststellungsverfahren
Quellen

Nadine Roth
Nadine Roth ist seit mehreren Jahren im Marketing tätig und verantwortet den ganzheitlichen Aufbau und die Positionierung digitaler Produkte. Bei tribeworks bringt sie ihre Erfahrung insbesondere in den strategischen Markenaufbau sowie in die Weiterentwicklung des Marketings entlang der gesamten Customer Journey ein. Zu ihren Schwerpunkten zählen vor allem SEO und SEA, ergänzt durch ein breites Verständnis für alle relevanten Marketing‑Disziplinen im SaaS‑Umfeld. Ihr Anspruch ist es, Marken klar zu positionieren, nachhaltig sichtbar zu machen und Marketing von Grund auf wirkungsvoll zu gestalten.




